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Infobrief 13/13

Infobriefe

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Inhalt:
- Energiegemeinschaften können aufatmen
- EU-Kommission beschließt Strafzölle gegen chinesische PV-Module
- Schwarz-Gelb ignoriert den aktuellen Niedergang der Solarwirtschaft

Energiegemeinschaften können aufatmen

Gestern wurde im Bundestag in der 2. und 3. Lesung das AIFM-Umsetzungsgesetz gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.

Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wird die europäische Richtlinie über alternative Investmentfondsmanager in deutsches Recht umgesetzt. Dadurch wird ein Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geschaffen, das alle Arten von Investmentfonds und deren Verwalter der Finanzaufsicht unterwirft – eine direkte Konsequenz der Lehman-Pleiten in den USA.  Um keine Schlupflöcher zu ermöglichen, hat der europäische Gesetzgeber hierfür einen weiten Ansatz verfolgt. Folge dessen war jedoch, dass auch Sachverhalte unter die Regulierung fallen, die man ursprünglich nicht im Blick hatte - so etwa Bürgerbeteiligungsprojekte.

Der Vorschlag der Bundesregierung aus dem Kabinettsbeschluss im Dezember hätte das Aus für viele Bürgerenergie- und andere Bürgerbeteiligungsprojekte bedeutet. So wäre für diese etwa ein Mindestanlagebetrag von 20.000 Euro bei allen nicht risikogemischten geschlossenen Fonds (so genannte Ein-Objekt-Fonds) festgelegt, eine Begrenzung der Fremdkapitalaufnahme und ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand eingeführt worden. Dies hätte kaum eine Energiegemeinschaften schultern können.  

Für die Grüne Fraktion war klar, dass ein „Mehr“ an Anlegerschutz nicht zu einem Aus für Bürgerenergiebeteiligungsprojekte führen darf. Deshalb haben wir uns in den Verhandlungen mit der schwarz-gelben Koalition, sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dem Finanzministerium für eine Präzisierung des Anwendungsbereiches eingesetzt. Damit konnte ein erheblicher Schaden für die dezentrale Energiewende verhindert werden.

Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 KAGB gilt der Anwendungsbereich des Gesetzes für Investmentvermögen. Nun konnte erreicht werden, dass ein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors kein Investmentvermögen darstellt. Die Entscheidung, ob es sich bei einem Projekt oder einem Unternehmen um ein Investmentvermögen oder ein operativ tätiges Unternehmen handelt, ist zwar Auslegungsfrage und wird künftig von der BaFin im Einzelfall zu beantworten sein. Allerdings gab der Finanzausschuss der BaFin eine Auslegungshilfe mit auf den Weg und unterstrich, dass Unternehmen, die z. B. Biogas-, Solar- oder Windkraftanlagen im Rahmen eines laufenden Geschäftsbetriebs selbst betreiben und bei denen keine Auslagerung des Kerngeschäfts erfolgt, als operativ tätige Unternehmen anzusehen sind. Auch die Vergabe einzelner Dienstleistungsaufträge im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs soll daran nichts ändern. Aus Grüner Sicht gelang damit eine gute Abgrenzung zwischen dem, was als Finanzanlage einer Regulierung unterliegen muss und dem, was als operatives bürgerschaftliches unternehmerisches Engagement davon ausgenommen werden kann. Wenn also Bürgerbeteiligungsprojekte operativ tätig sind, unterliegen sie keinerlei Anforderungen des KAGB, also weder Rechtsformbeschränkungen, noch Mindestanlagebeträgen oder Erlaubnis-, Registrierungs-, oder Berichtspflichten. Hier bleibt es beim Status Quo.

Weiterlesen: Infobrief 13/13

 

Bundesregierung will Fracking fast überall erlauben

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Die Bundesregierung in Person von Bundesumweltminister Peter Altmaier hat im Februar angekündigt die gesetzlichen Regelungen zum Fracking zu verschärfen. Altmaier stellte dabei in Aussicht, dass die Neuregelungen ein faktisches Fracking-Moratorium bedeuten würden. Die Grüne Bundestagsfraktion hat nun ein Gutachten zu den Gesetzesvorschlägen der Bundesminister Rösler und Altmaier zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben, welche das Fracking regeln sollen, erstellen lassen.

Das Ergebnis des Gutachtens: Die vorgeschlagenen Änderungen begrenzen die Förderung von sogenanntem unkonventionellen Erdgas nicht. Stattdessen schaffen sie sogar eine rechtssichere Grundlage zur Förderung von unkonventionellem Erdgas mittels Fracking und fördern damit die Pläne der Gaskonzerne wie Exxon-Mobil, Wintershall u. a.

Denn mit den Gesetzentwürfen wird das Fracking nur in Wasserschutzgebieten verboten, welche etwa 14 Prozent der Fläche der Bundesrepublik ausmachen. Außerhalb dieser Gebiete kann sogar auch dann gefrackt werden, wenn eine "Interaktion" mit dem Grundwasser innerhalb der Wasserschutzgebiete nicht auszuschließen ist. So bleibt auf den übrigen 86 Prozent der Fläche Fracking weiterhin generell möglich. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die der Entwurf nun vorsieht, sind ohnehin schon jetzt durch europäisches Recht nötig. Die Entwürfe der Bundesregierung erhalten auch keine Vorgaben, welche die einsetzbaren Chemikalien beschränken. Auch weiterhin wird es keine ausdrückliche Pflicht zur Offenlegung der eingesetzten Chemikalien geben.

Das Gutachten kommt als Konsequenz daher auch zu dem Schluss, dass es „nicht ersichtlich [sei], dass der Gesetzesentwurf gegenüber der bereits bestehenden Rechtslage eine substanzielle Erschwernis der Genehmigung von Fracking-Vorhaben darstellt.“

Es ist unverantwortlich von der Regierung, dass Sie in einem so sensiblen Thema wie Fracking, bei dem die langfristigen Folgen noch unbekannt sind, keine schärferen Vorschriften erlässt und die betroffenen Menschen alleine lässt. Zumal der Fracking Boom, den die USA gerade erleben, von kurzer Dauer sein wird und auch in Deutschland die Vorkommen nur wenige Jahre ausreichen dürften. Ein umweltschädigendes Verfahren, um das fossile Zeitalter in Deutschland um einige Jahre zu verlängern, schadet dem Klima und dem Umstieg auf die Erneuerbaren Energien.

Hier geht es zum Gutachten: http://www.hans-josef-fell.de/content/index.php?option=com_docman&task=doc_download&gid=818&Itemid=77

Berlin, den 13.5.2013

   

Dramatische Beschleunigung der Klimakatastrophe – erstmals CO2-Konzentration auf 400 ppm

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Erstmals wurden in Mauna Loa letzte Woche auf Hawaii eine CO2 Konzentration von über 400 parts per million (ppm) gemessen. Ein Rekordhoch, welches letztmals vor etwa drei Millionen Jahren im Pliozän vorkam. Damals waren Grönland und die Arktis eisfrei, in Kanada gab es tropische Wälder und der Meeresspiegel war etwa 40 Meter höher als heute. Da die Erdtemperatur zeitverzögert dem Anstieg des CO2-Gehaltes folgt, kann man nur ahnen wohin die Mutter Erde steuert.

Der Anstieg der CO2-Konzentration hat sich in den letzten zehn Jahren, mit 2,1 ppm jährlich, massiv beschleunigt. Vorindustriell hatte die CO2-Konzentration seit der letzten Eiszeit bei etwa 280 ppm gelegen. Damit steigt die CO2-Konzentration etwa 10 mal schneller als nach der letzten Eiszeit.

Trotz allem Klimaschutzgerede der Regierungen dieser Welt war 2012 das Jahr mit den höchsten jemals erreichten CO2-Emissionen, mit etwa 34 Milliarden Tonnen CO2 weltweit. Es wird also höchste Zeit, dass sich die globalen Klimaschutzstrategien massiv ändern. Die Emissionen von Klimagasen (CO2; Methan, Lachgas u.a.) müssen an sich geächtet werden und das Ziel der Nullemissionen ausgerufen werden. CO2-Reduktionsziele sollten als das bezeichnet werden, was sie in Wirklichkeit sind: Der wesentliche Beitrag zum weiteren Aufheizen der Erdatmosphäre.  Gleichzeitig müssen die überschüssigen Kohlenstoffmengen aus der Atmosphäre wieder entfernt werden. Kohlestoffsenken lassen sich vielfältig organisieren und müssen parallel zum Ziel der Nullemissionen in den Mittelpunkt gestellt werden.

Bei konsequenter Anwendung von Nullemission und Kohlenstoffreinigung der Atmosphäre lässt sich in einigen Jahrzehnten eine CO2-Konzentration von 330 ppm erreichen. Nur die Erreichung dieses Ziels kann katastrophale Auswirkungen der Erderwärmung noch verhindern.

Kanzlerin Merkel hat dazu in ihrer Klimaschutzrede in der letzten Woche kein Wort verloren. Sie hält unbeirrt an völlig unzulänglichen Klimaschutzzielen fest, die  letztlich nur zur weiteren Aufheizung des Globus führen. Aber auch das Gros der Klimaschutzorganisationen und Umweltverbände  muss endlich das Ziel 330 ppm in den Mittelpunkt der Forderungen stellen, ansonsten rennen auch sie immer weiter hinter der rasanten Welttemperatursteigerung her.

Die Klimaschutzbewegung muss von der Anti-Atombewegung lernen, die nie effiziente Atomkraftwerke gefordert hatte, sondern keine Atomkraftwerke. Wenn die Klimaschutzbewegung nicht endlich klarer die naturwissenschaftliche Notwendigkeiten in den Mittelpunkt stellt, wie sollen denn dann die trägen Regierungen weitergehende Ziele festlegen? Leider fordern aber weite Teile der Klimaschutzbewegung immer noch effiziente fossile Energieerzeugung und übersehen dabei, dass sie damit weiteren Emissionen das Wort reden.


Berlin, den 13.05.2013

Ihr Hans-Josef Fell MdB

   

Infobrief 12/13

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

-    Wirtschaftsbündnis fordert Finanzierung der Erneubaren aus dem Bundeshaushalt
-    Hinkley Point C Zeitplan verzögert sich
-    Türkei will weiteres AKW bauen

Wirtschaftsbündnis fordert Finanzierung der Erneubaren aus dem Bundeshaushalt

Ein Wirtschaftsbündnis aus sieben Branchenverbänden fordert die EEG-Umlage abzuschaffen und die Erneuerbaren Energien über den Bundeshaushalt zu finanzieren. Neben der Stahl- und der Textilbranche sind die Keramische Industrie, die Gießerei Industrie und die Kunststoffindustrie Mitunterzeichner. Die Branchenverbände greifen damit einen zentralen Pfeiler des EEG an, die haushaltsunabhängige Finanzierung der Erneuerbaren Energien.   

Würden die Erneuerbaren Energien über Steuern zu finanziert, führte es dazu, dass jedes Jahr der Bundestag die Vergütungen absegnen müsste und damit die Haushaltsverhandlungen wie ein Damoklesschwert über dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren hängen würde. Die Milliardenkosten für die Vergütungen würde zudem die Staatsverschuldung nach oben treiben. Eine Staatsverschuldung, wie sie in vielen Europäischen Ländern zu beobachten ist, würde damit unweigerlich zum Ausbaustopp der Erneuerbaren führen. Die Einführung eines solchen Systems würde zudem die Finanzierungskosten der Erneuerbaren nach oben treiben, da die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung nicht gesichert wäre und die Banken höhere Risikozuschläge verlangen würden.

Was passieren kann, wenn die Erneuerbaren über den Haushalt finanziert werden zeigt Spanien. Dort wurde ein Teil der Photovoltaikvergütung über Steuern abgesichert. Im Zuge der Schuldenkrise musste Spanien den Haushalt sanieren und strich die Steuerabsicherung. Obendrein wurden nachträglich Steuern auf die Einspeisung von Photovoltaikstrom erhoben. Das führte innerhalb von wenigen Monaten zu einem Zusammenbruch des Marktes und der PV-Industrie in Spanien und zum Verlust zehntausender Arbeitsplätze. Heute sucht die spanische Regierung händeringend nach neuen Arbeitsplätzen und nach Wirtschaftsbelebung. Die Solarbranche könnte es eigentlich sein.

Die Verbände schreiben in ihrem Eckpunktepapier auch nicht, welche Staatsausgaben gekürzt werden sollen bzw. welche Steuern erhöht werden sollen, um die Haushaltsmittel für die Finanzierung der EEG Differenzkosten bereitzustellen. Also würden sie billigend in Kauf nehmen, dass die Staatsverschuldung weiter massiv ansteigen würde.

Hinkley Point C Zeitplan verzögert sich

Wie letzte Woche bekannt wurde verzögert sich der Zeitplan für den Bau des britischen Atomkraftwerkes Hinkley Point C weiter. Als Grund gibt die Britische Regierung Verzögerungen nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima an. Tatsächlich haben sich im Jahr nach Fukushima zwei Konsortien zurückgezogen, die für den Bau des Atomkraftwerkes geboten hatten, unter anderem E.On mit RWE. Der Grund liegt aber viel mehr darin, dass das Projekt schlicht und ergreifend zu teuer geworden ist. Der einzig verbleibende Bieter ist der französische Energiekonzern EDF.

Die Britische Regierung hatte 2005 den Bau von neuen Reaktorblöcken mit 16 Gigawatt Leistung bis 2025 geplant, um alte AKW und Kohlekraftwerke zu ersetzen. 15 von 16 britischen AKW werden in den nächsten 10 Jahren das Ende ihre Laufzeit erreichen und alte Kohlekraftwerke müssen 2017 aufgrund der Europäischen Industrieemissionsrichtline vom Netz.  

EDF hat angekündigt das AKW nur bauen zu wollen, wenn über Jahrzehnte ein garantierter Abnahmepreis gezahlt wird. Der Energiekonzern fordert ca. 12 Eurocent pro Kilowattstunde über 40 Jahre, was für die Betreiber bis zu 110 Milliarden Euro an Einnahmen bringen würde. Die Britische Regierung bietet zur Zeit etwa 11 Eurocent über 35 Jahre an. Damit würde die Vergütung des Atomstroms über der Vergütung für Wind- und PV-Strom in Deutschland liegen, die zudem nur für 20 Jahre gewährt wird. Dies ist ein klarer Beleg, dass heute schon Erneuerbare Energien viel billiger Strom erzeugen können, als neue Atomkraftwerke.

Eine Einigung zwischen der Britischen Regierung und EDF ist noch nicht in Sicht. Vor zwei Wochen hat EDF deshalb einen Teil der Mitarbeiter, die für Planung und Vorbereitung zuständig sind abgezogen. So ist mit weiteren Verzögerung zu rechnen, genauso wie bei den zwei derzeitig im Bau befindlichen Reaktoren in Frankreich und Finnland, wo die Zeitpläne weit überschritten werden. Diese beiden Reaktoren liegen schon jetzt zweieinhalb bis drei mal über den geplanten Kosten und mehrere Jahre im Zeitverzug. Es ist völlig unverständlich, dass die britische Regierung aus diesen Finanzdesastern nichts lernt, weiter auf den Neubau von AKW setzt und Erneuerbare Energien eher behindert als befördert.

Türkei will weiteres AKW bauen

Auch die Türkei will massiv in Atomstrom investieren (und wird auch daran scheitern!). Bei dem ersten AKW in Akkuyu haben die Bauarbeiten noch nicht einmal angefangen, da hat die Türkei nach Medienberichten einen Vertrag mit Mitsiubishi Industries und Areva über ein weiteres AKW in Sinop unterzeichnet. In den letzten Jahren ist der Stromverbrauch in der Türkei aufgrund des Wirtschaftswachstums stark angestiegen. Die türkische Regierung will den steigenden Bedarf unter anderem mit einem massiven Einstieg in die Atomkraft decken. Sowohl in Akkuyu als auch in Sinop sollen vier Blöcke entstehen. Die Kosten sollen 22 Milliarden Euro pro Standort betragen. Wie auch in Groß-Britannien wird den Betreibern ein Mindestabnahmepreis garantiert. In der Türkei sind es 10 Eurocent pro Kilowattstunde, allerdings über einen kürzeren Zeitraum als in Groß-Britannien. Nach den weltweiten Erfahrungen der letzten Jahre dürften die Zeit- und Kostenpläne für den Bau der AKW auch in der Türkei weit überschritten werden. Planmäßig soll der erste Block 2019 an das Netz gehen.

Dabei hätte die Türkei sehr gute Voraussetzungen, um den steigenden Strombedarf mit Erneuerbaren Energien zu decken. Die Sonneneinstrahlung pro Quadratmeter ist in weiten Teilen des Landes doppelt so hoch wie in Deutschland und auch für die Windenergie bestehen gute Standorte, vor allem an den Küsten. Solarstrom kostet in der Türkei an guten Standorten nur um die 7 Cent pro Kilowattstunde.  

So könnten mit Einspeisetarifen, die unter dem garantierten Abnahmepreis des Atomstroms liegen, sehr wirtschaftlich Erneuerbare Energien Anlagen betrieben werden. Erneuerbare Energien sind nicht nur günstiger als Atomstrom, sondern zusätzlich auch wesentlich schneller auszubauen. Neben den Kosten und der Ausbaugeschwindigkeit gibt es aber noch einen weiteren Grund, warum der Bau der AKW höchst problematisch ist – die Turkei liegt in einer stark von Erdbeben gefährdeten Region, wo Atomkraftwerke zu einem großen Sicherheitsrisiko werden.

Berlin, den 10. Mai 2013

   

Frau Merkels Märchenstunde zum Klimaschutz

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Die Rede von Bundeskanzlerin Merkel beim derzeit laufenden Petersberger Klimadialog hätte widersprüchlicher nicht sein können.

Zum einen fordert sie für die Einhaltung des 2-Grad-Ziels, dass „jeder Einwohner dieser Erde etwa zwei Tonnen CO2 emittieren dürfte“. Ein paar Absätze weiter gibt sie aber schon zu, dass so das 2-Grad Ziel nicht erreichbar sei: „Wir wissen spätestens seit Kopenhagen – das hätte man auch schon vorher sehen können –, dass wir, wenn sich alle Industrieländer dazu verpflichten würden, ab morgen kein CO2 mehr auszustoßen, selbst dann das Zwei-Grad-Ziel nicht erreichen könnten.“ Ja was gilt denn nun Frau Kanzlerin?

Zwei Tonnen CO2-Emissionen pro Einwohner würde bei einer Weltbevölkerung von 9,5 Milliarden Einwohnern (aktuelle Schätzung für 2050) 19 Milliarden Tonnen CO2-Emissionen pro Jahr bedeuten. Im Vergleich zu 34 Milliarden emittierten Tonnen CO2 in 2012, wäre das nur eine Reduzierung um die Hälfte, was weitaus weniger ist, als die allseits angestrebte Senkung der CO2-Emissionen um 80 Prozent bis 2050.

Diese naturwissenschaftlich gravierenden Fehleinschätzungen in ihrer Rede sind symptomatisch für die heutige Klimaschutzdiskussion. Sicherlich haben die Klimaschutzfachleute im Kanzleramt diese Rede vorbereitet, was aufzeigt, dass in weiten Teilen der politischen Beratung die naturwissenschaftlichen Grundlagen der Klimaproblematik nicht wirklich präsent sind. Geredet wird vielfach von der Notwendigkeit eines wirksamen Klimaschutzes, dass man ihn aber nur mit Nullemissionen und gleichzeitigen Kohlenstoffsenkungen hinbekommen kann, hat kaum jemand im Blick. Die Notwendigkeit auch  Kohlenstoffsenke in den Mittelpunkt zu rücken,  zum Beispiel mit neuen Technologien wie der Biokohle oder eine biologischen Landwirtschaft, statt der klimaschädlichen Intensivlandwirtschaft, scheint die Klimakanzlerin nicht wirklich wichtig zu nehmen, genauso wenig, wie die Umstellung unserer Energieversorgung auf 100 Prozent Erneuerbare Energien, wie es viele in unserer Gesellschaft anstreben.

Und während sie behauptet, dass Deutschland bei den CO2-Emissionen „auf einem recht guten Weg“ sei, verschweigt sie den Zuhörern, dass Deutschland erstmals im letzten Jahr, also unter ihrer Kanzlerschaft, eine Erhöhung des Kohlendioxidausstoßes zu verzeichnen hatte und es ihre Fraktion im europäischen Parlament war, die eine notwendige Reform des Emissionshandeln, das so genannte backloading, angelehnt hat. Ein Machtwort der Kanzlerin hätte gereicht, um die Reform auf den Weg zu bringen. Die Bewegründe hinter dem Nein gegen eine Reform spricht sie dann aber selbst an, eine Reform gegen die „geballte deutsche Wirtschaft“ sei ihrer Meinung nicht machbar.

Obwohl sie „persönlich“ der Meinung sei, dass backloading „kein Tabu sei“, koppelt sie eine Reform des Emissionshandels in ihrer Rede an eine Reform des EEGs in Deutschland: „Wenn es uns gelingt, das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu reformieren, was sich im Augenblick sehr schwierig gestaltet – nicht nur, weil wir bald eine Wahl haben werden, sondern weil natürlich viele in die erneuerbaren Energien investiert haben oder investieren wollen und sich deshalb nicht so gern bereit erklären, sich jetzt für das Gesamtsystem zu interessieren –, werden wir uns sicherlich auch noch einmal dem Backloading zuwenden können.“ Diese Denkweise ist völlig verkehrt und gefährlich für den Klimaschutz: Es sind doch die Erneuerbare Energien, die mit 130 Millionen Tonnen CO2-Reduktion seit 1990 den zweitgrößten Posten, nach dem Niedergang der Ostdeutschen Wirtschaft, zur deutschen Emissionssenkung beigetragen haben. Der Emissionshandel hat aber nur 18 Millionen Tonnen geschafft.

Offensichtlich denkt auch sie daran die Erneuerbaren Energien zu drosseln, um damit die Zertifikatspreise etwas anheben zu können. Denn je mehr Erneuerbare Energien im Markt, desto weniger Emissionen werden emittiert, womit die Zertifikatspreise sinken, wenn nicht gleichzeitig das Cap gesenkt wird.

Merkel täuscht mit solchen Reden über den Klimaschutz die Öffentlichkeit, denn in Wirklichkeit stützt ihre Regierung das fossile Wirtschaftssystem. Aber mit einem behält die Kanzlerin recht, mit einer Kanzlerin wie Merkel stellt sich „der Pfad zur Eindämmung des Klimawandels als ein komplizierter Weg“ heraus.

Hier geht es zur Rede von Bundeskanzlerin Merkel anlässlich des Petersberger Klimadialogs: http://www.bundeskanzlerin.de/Content/DE/Rede/2013/05/2013-05-06-merkel-petersberger.html;jsessionid=FA5AF606E3F0EF7F728D6B5CD41C3CEE.s4t1


Berlin, den 07.05.2013

Ihr Hans-Josef Fell MdB

   

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