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Freitag, 19. Juni 2009
Ausbau Erneuerbarer Energien im Naturschutzrecht PDF Drucken E-Mail
Zur heutigen Novelle des Naturschutzgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt MdB Hans-Josef Fell, Obmann im Umweltausschuss für die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

MdB Fell: „Anti-Windkraft-Planung in der Rhön bleibt rechtswidrig“
Bundestag bestätigt den Ausbau Erneuerbarer Energien im Naturschutzrecht Der Bundestag hat unter anderem auf Betreiben der Grünen Bundestagsfraktion den Ausbau von Erneuerbaren Energien weiterhin ausdrücklich auch in Naturschutzgebieten und Naturparks aus Klimaschutzgründen bestätigt. So sieht des Naturschutzgesetz in § 2 Absatz 1 Nr. 6 als Abwägungsgrundsatz weiterhin vor: "Beeinträchtigungen des Klimas sind zu vermeiden; hierbei kommt dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu."

Hans-Josef Fell: „Die Absicht zum Beschluss des regionalen Planungsausschusses zum pauschalen Verbot von Windparks in der Region Main-Rhön ist und bleibt damit rechtswidrig.“ Die Windkraftinvestoren und betroffenen Gemeinden seien gut beraten, so Fell, diesem rechtswidrigen Vorgehen des regionalen Planungsverbandes auch gerichtlich entgegen zu treten.

Energieexperte Fell: „Windkraft ist unerlässlich für den Klimaschutz und zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung.“ Die Windräder würden auch benötigt, um die klammen Kassen der Gemeinden mit neuen Einkommen aufzubessern, so Hans-Josef Fell, „und auch, um der Schweinfurter Kugellagerindustrie in der jetzigen Wirtschaftskrise mit neuen Aufträgen zu helfen.“
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