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Mittwoch, 17. Juni 2009
Infobrief 14/09 PDF Drucken E-Mail
Gefahren der Atomenergie
Atomkraftwerke sind so sicher wie rauchen gesund ist. Atomkraftwerke sind mögliche Terrorziele. Dies bestätigte jetzt auch das Bundesinnenministerium (BMI) , das daraus keine Konsequenzen ziehen will. Einem absichtlich herbeigeführten Flugzeugabsturz auf Atomkraftwerke würden die meisten deutschen Atomkraftwerke – vor allem die älteren – nicht standhalten. Dies geht aus einem Gutachten der Internationalen Länderkommission für Kerntechnik (ILK) hervor, das Frontal 21 gestern Abend ebenso veröffentlichte wie die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums.
Wie Greenpeace heute morgen auf einer Pressekonferenz bekannt gab, wären die Folgen eines Supergaus in einem Atomkraftwerk deutlich schlimmer für Menschen und Tiere im weiteren Umkreis als bislang angenommen. Neuere Berechnungen zeigten auf, dass schon innerhalb weniger Stunden die Menschen, die sich in Windrichtung aufhalten so hohe Strahlendosen abbekommen würden, dass ein Überleben unwahrscheinlich ist. Sollten die Berechnungen von Greenpeace zutreffen, wäre die Bevölkerung noch mehr bedroht als bislang auch in Gerichtsverfahren zu Grunde gelegt wurde. Dies hätte auch rechtliche Konsequenzen. Greenpeace strengt auf Grundlage der neuen Erkenntnisse weitere Gerichtsverfahren an. Neu sind die Verfahren gegen ISAR 1 und Philippsburg 1.
Link zum ILK-Gutachten:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/download/0,6753,7010998,00.pdf
Link zum BMI-Papier:
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/download/0,6753,7010999,00.pdf
Link zu Greenpeace:
www.greenpeace.de


Chaos um CCS-Gesetz
Gestern und Vorgestern waren die schwarz-roten Chaostage rund um das CCS-Gesetz. Montagvormittag fanden die Verhandlungen zwischen Union und SPD statt. Die Union hatte sich einseitig dafür stark gemacht, das Gesetz weiter im Sinne der Energiekonzerne anzupassen. Teile der SPD wiederum hatten sich für längere Haftungszeiträume und weitere Verbesserungen eingesetzt. Die Union wies am Montag die Vorschläge der SPD zurück und zeigte sich kompromisslos. Dann kam der Dienstag und mit dem neuen Tag auch die Erkenntnis für die Union, dass der Widerstand gegen die CO2-Endlagerung zu umfangreichen Protesten führt – und das wenige Monate vor der Bundestagswahl. Die Unionsführung zog die Notbremse, woraufhin das Gesetz jetzt um zwei Wochen verschoben werden soll. Wirtschaftsminister zu Guttenberg, der das Gesetz im Auftrag der Energiekonzerne erstellt und verhandelt hatte, sprach sich noch gestern Abend für eine Verabschiedung des Gesetzes aus. Er setzte aber noch eins drauf und nahm das Chaos in der Union zum Anlass, einzufordern, dass zukünftig die Zuständigkeiten für Energiepolitik in seinem Haus gebündelt werden müssten, wohl wissend, dass im Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie der Einfluss der großen Energieversorger groß ist.
Die nächsten beiden Wochen werden zeigen, ob die Union stärker an den Interessen der Energiekonzerne orientiert ist, oder an dem der Wähler. Durchaus denkbar ist, dass die Union vor der Bundestagswahl einen Rückzieher macht, um danach möglichst mit der FDP ein Gesetz ganz im Sinne von RWE und Vattenfall zu verabschieden.

Das CCS-Gesetz soll den Weg frei machen für die Abscheidung und Lagerung von CO2 aus Kohlekraftwerken.


Naturschutzgesetz pro Erneuerbare Energien
Heute wird im federführenden Umweltausschuss das Bundesnaturschutzgesetz novelliert. Im Entwurf der Bundesregierung unter der Federführung von Umweltminister Gabriel war der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Vergleich geltenden Recht geschwächt worden. Mit der heutigen Verabschiedung der Änderungsanträge im Umweltausschuss wurde dies auf Vorschlag der Grünen korrigiert. Der Ausbau von Erneuerbare Energien in Naturschutzgebieten und Naturparks bleibt damit explizit aus Klimaschutzgründen möglich. Damit wird dem Abwägungsgrundsatz zwischen den Belangen des Naturschutzes und des Klimaschutzes Rechnung getragen. Die großflächigen Pauschalverbote von Windenergieanlagen in Naturparks bleiben somit rechtswidrig.


Stromerzeugung in der Wüste
Strom aus Erneuerbaren Energien ist eine feine Sache, insbesondere wenn sie dezentral bei uns vor Ort statt findet. Aber auch die zentrale Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien hat dann ihren Reiz, wenn sie die dezentrale gut ergänzt und dazu führt, dass wir uns noch schneller von der atomar-fossilen Energieerzeugung verabschieden können, als dies alleine dezentral nötig wäre. Klar ist, der Löwenanteil wird dezentral stattfinden müssen. Niemand wird in Deutschland auf den Kauf einer Solaranlage verzichten, nur weil in der Sahara Solaranlagen gebaut werden.
Wer daran zweifelt, soll sich in Erinnerung rufen, welches Alternativprogramm derzeit in den Ländern Nordafrikas diskutiert wird. Dort wirbt der französische Präsident Sarkozy sehr engagiert für den Bau von Atomkraftwerken. Das stößt vor Ort auf Gegenliebe – vor allem mit Blick auf die iranischen Atomaktivitäten. Solarstrom statt Atom sollte auch dort die Alternative sein. Wenn RWE, Münchener Rück und Co zur Abwechslung mal etwas Sinnvolles machen, sollten wir uns darüber freuen, anstatt eine gute Idee nur deshalb in Frage zu stellen, weil die „Falschen“ mitmachen wollen.
Aus meiner Sicht erscheint eine Öffnung der europäischen Stromeinspeisungsgesetze für Strom aus Erneuerbaren Energien aus Nordafrika ein geeigneter Weg zu sein, um Anreize zu geben, dass dort erste Anlagen errichtet werden. Es liegt auf der Hand, dass in den Ländern dann auch Strom zum Eigenverbrauch erzeugt wird. Es würde keinen Sinn machen, nur den Export nach Europa zu forcieren. Bereits vor Monaten hatte ich eine fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe im Bundestag gegründet, die das Thema voran bringen soll. Am 2. Juli soll es dazu im Bundestag einen parlamentarischen Abend mit Greenpeace und DESERTEC geben.


Entscheidung beim Biokraftstoffgesetz
Donnerstag Nachmittag findet die Entscheidung zum Biokraftstoffgesetz statt. Der Bundestag wird dann über den Einspruch des Bundesrates entscheiden. SPD und Union werden dem Biokraftstoffgesetz vermutlich zustimmen und damit dem Wunsch des Mineralölwirtschaftsverbandes entsprechen. Das Wahlprogramm der SPD - mit der Ankündigung den Erdölanteil zu senken - ist dann ebenso Makulatur wie die ganzen Sonntagsreden der Union über die Bedeutung der Bioenergien für die Landwirtschaft. Wer wie abstimmt wird sich zeigen, da die Abstimmung namentlich sein wird; d.h. jeder Abgeordnete macht öffentlich, wie er abgestimmt hat.


Neues kerntechnisches Regelwerk gilt noch nicht für AKW-Krümmel
Das neue kerntechnische Regelwerk gilt noch nicht für das Genehmigungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des AKWs-Krümmel. Dies bestätigte die Atomaufsicht in Schleswig Holstein. Dies dürfte mit ein Grund sein, wieso Vattenfall den Antrag noch vor dem 1. Juli gestellt hat, das dann das Regelwerk in Kraft tritt.
Das neue kerntechnische Regelwerk löst das alte aus den 70er Jahren ab und soll die Sicherheitsanforderungen auf den heutigen Stand der Technik setzen. Die DUH hatte gestern auf ihrer Pressekonferenz die schleppende Einführung des neuen kerntechnischen Regelwerks kritisiert.
Link: TAZ von heute:
http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/reaktor-strahlt-nach-altem-recht/
Link: DUH
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=1745


Antrag Ökostrom- und Biogas verschoben
Unser Antrag zur Einführung von Ökostrom und Biogas in den Ministerien und dem Kanzleramt wird jetzt erst in der nächsten und letzten Sitzungswoche am 1. Juli in den Ausschüssen behandelt und noch in der selben Woche im Plenum des Bundestages abschließend behandelt. Bislang gibt es keine positiven Signale. Sollte es dabei bleiben, würden die Ministerien und das Kanzleramt weiterhin Atom- und Kohlestrom beziehen, sowie klimaschädlichen Erdgas.
Link zum Antrag
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/119/1611964.pdf
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