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| Freitag, 08. Mai 2009 | Infobrief 10/09 |
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Wenig Überraschendes brachte die erste Lesung zum Gesetz zur CO2-Abscheidung und –Endlagerung bzw. „Gesetz zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid“ wie die Bundesregierung das Gesetz nennt.
Natürlich ist der Speicherbegriff irreführend, da niemand daran denkt, das CO2 wieder aus dem Boden zu holen. Union, SPD und FDP haben sich hinter das Gesetz gestellt. Grüne und Linke äußerten umfassende Kritik. Der Gesetzentwurf geriet am Tag der ersten Lesung im Bundestag unter heftige Kritik. Aktivisten des BUND protestierten vor dem Reichstag gegen das Gesetz und der Bundesverband Erneuerbare-Energien kritisierte die Risiken für die Geothermie, die aus dem Gesetz entstehen. Besonders schwer getroffen hatte die Bundesregierung die Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen – einem offiziellen Beratungsgremium der Bundesregierung. Dieser fasste seine Kritik in 40 Seiten zusammen und schlug vor, das Gesetz auf Forschungsprojekte zu reduzieren und die Markteinführung von CCS-Kraftwerken solange aufzuschieben, bis man genügend Erfahrung gesammelt hat und weiß, worauf man sich einlässt. Der Bundesrat wird am 15. Mai seine Änderungsvorschläge verabschieden. Die Anhörung des Umweltausschusses zum CCS-Gesetz findet am 25. Mai im Umweltausschuss statt. Mitte Juni soll das Gesetz in abschließender Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Falls es keine großen Änderungen gibt, werden bei RWE, Eon und Vattenfall die Sektkorken knallen. Sie können mit umfangreichen Subventionen rechnen. Die etwaigen Kosten der Risiken und Nebenwirkungen werden wie zuvor bei der Atomenergie weitgehend vom Steuerzahler getragen. Links: Protestaktion des BUND: http://www.bund.net/nc/bundnet/presse/pressemitteilungen/detail/zurueck SRU-PM: www.umweltrat.de/04presse/downlo04/premitt/Presse_CCS_2009_Mai.pdf SRU-Stellungnahme: www.umweltrat.de/03stellung/downlo03/stellung/Stellung_CCS_2009_Mai.pdf Pressemitteilung des Bundesverbandes Erneuerbare Energien: http://www.bee-ev.de/presse.php?pr=1224 Keine Eile hat die Bundesregierung beim Energieeffizienzgesetz. Energieeffizienz bleibt ein Thema für Sonntagsreden.CSU-Wirtschaftsminister zu Guttenberg tritt weiter mit dem rechten Fuß auf die Effizienzbremse. Ergebnis: Die große Koalition spart das Energieeffizienzgesetz ein und riskiert sogar ein Vertragsverletzungsverfahren mit der EU. Wer darauf gehofft hatte, dass es im EEG eine Unterstützung geben würde um Kombikraftwerke zu bauen, hatte seine Rechnung ohne die Große Koalition gemacht. Kombikraftwerke sind solche, die im Verbund die Angebotsschwankungen von Wind oder Sonne ausgleichen können. Die Marktprämie sollte die Selbstvermarktung von Ökostrom außerhalb des EEG unterstützen, um den Ökostrom schneller in den Wettbewerbsstrommarkt überzuführen. Den Kombikraftwerksbonus wird es ebenso wenig geben wie eine Marktprämie. Union und SPD blockieren sich gegenseitig. Einziger Trost: Dann machen sie auch nichts verkehrt wie bei den Biokraftstoffen, CCS usw. usf. Am 07. Mai verabschiedete der Bundestag das Energieleitungsausbaugesetz. Damit will die Bundesregierung den Netzausbau beschleunigen. Leider schränkt der Gesetzentwurf die Möglichkeit, Erdkabel statt Freileitungen zu bauen, unnötig ein. So soll es bei den Hochspannungsnetzen nur vier Pilotprojekte geben. Andere Regionen wie die Uckermark in Brandenburg haben das Nachsehen. Für 110 KV-Leitungen gibt es theoretisch jetzt ebenfalls die Möglichkeit Erdkabel zu verlegen. Ob sich dies in der Praxis umsetzen lässt, ist aber unklar, da strenge Restriktionen festgelegt werden. Der Koalition ist es besonders wichtig, dass die Netze in den Händen der großen Energiekonzerne bleiben. Folglich wird es auch diesen überlassen, ob sie beim Netzausbau verantwortungsvoll umgehen. Im schlimmsten Fall werden die Energiekonzerne den Netzausbau weiter verhindern, wenn die Netze für den Ausbau der Erneuerbaren Energien benötigt werden. Betreffende Drucksachennummern: 16/12898; 16/8148; 16/9477 Ökostrom und Biogas in den Bundesministerien, im Kanzleramt und auch im Bundestag? Wer sollte was dagegen haben? Erstaunliches brachte die gestrige Debatte im Deutschen Bundestag an den Tag. Anlass war der Antrag der Grünen, dass die Ministerien und das Kanzleramt ihre Energieversorgung auf Ökstrom umstellen sollen und prüfen sollten, ob der Bezug von Biogas möglich ist. Der Bundestag, der aufgrund eines älteren Antrages der Grünen bereits Ökostrom bezieht, soll ebenfalls prüfen, ob Biogas statt Erdgas bezogen werden kann. Dagegen sprach sich die Union aus, da ihr Ökostrom zu teuer sei. Die SPD stellte in Zweifel, ob überhaupt Biogas bezogen werden kann und ist deshalb gegen den Antrag, obwohl der Antrag ja lediglich eine Prüfung vorsieht, ob Anbieter bereit wären, Angebote zu unterbreiten. Den Vogel schoss die FDP in der Debatte ab. Diese behauptete dass das Erneuerbare-Wärme-Gesetz den Einsatz von Biogas untersage und die Grünen diesem Gesetz sogar zugestimmt hätten. Dabei stimmt weder das eine noch das andere. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz findet überhaupt keine Anwendung auf einen möglichen Bezug von Biogas im Bundestag und den Ministerien. Da das Gesetz überdies nur für Neubauten gilt, hatten es die Grünen im Übrigen aus guten Gründen ja auch abgelehnt. Die FDP täte sicher gut daran, sich mit der Rechtslage rund um Erneuerbaren-Energien zu beschäftigen. Zwiespältig war der Beitrag der Linken. Diese wies ganz im Gegensatz zur SPD zum einen darauf hin, dass bereits fest stehe, dass ab 2010 Biogasanbieter Biogas anbieten würden, behauptete dann aber, dass es äußerst fraglich sei, dass überhaupt genügend Biogas zur Verfügung gestellt werden könne, da zuviel Energiepflanzen für Biokraftstoffe angebaut würden. Das wird nicht nur die Fachleute verwundern. Der Antrag wird jetzt an die Ausschüsse überwiesen. Dort gilt es offenbar, viel Aufklärungsarbeit zu leisten, damit die Bundesregierung zukünftig ihrer Vorbildfunktion gerecht werden kann. Link zum Antrag: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/119/1611964.pdf Link zur Debatte: http://www.hans-josef-fell.de/cms/component/option,com_docman/ Bayern, Hessen, Baden-Würthemberg, und Schleswig-Holstein – alles Länder mit Atomkraftwerken - hatten 2007 höherer Stromkosten als der Bundesdurchschnitt. Lediglich Hessen mit den Atomkraftwerken Biblis A und Biblis B lag 2007 leicht unter dem Bundesdurchschnitt. An den beiden Atomkraftwerken in Biblis kann es aber kaum gelegen haben. Diese waren 2007 zu einem guten Teil wegen falscher Dübel aus Sicherheitsgründen abgeschaltet. Link: http://www.hans-josef-fell.de/cms/component/option,com_docman/ Atomare (Un)sicherheit im EU-Parlament Eine Mehrheit der Abgeordneten des Europaparlaments lehnten bei der Abstimmung am 22. April die Gesetzesinitiative zur Festlegung verbindlicher Standards zur atomaren Sicherheit ausdrücklich ab. Höchst umstrittene Projekte wie der geplante Reaktorbau im bulgarischen Erbebengebiet Belene werden durch die EU-Initiative nicht infrage gestellt. Somit wurde ein Persilschein für die Atomkonzerne und ein Alibi für die Befürworter der Atomkraft geschaffen. Belene Kurzbriefing http://w3-x.net/rmi/rh/download/ar-7235-3645-8526_Belene_Kurzbriefing.pdf Pressemitteilung zum 23. Jahrestag der Tschernobyl-Katastrophe http://www.gruene.de/einzelansicht/artikel/mehrheit-der-buerger-will-atomausstieg.html |
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