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Montag, 02. Februar 2009
Infobrief 02/09 PDF Drucken E-Mail
Hans-Josef Fell auf Listenplatz 2 der Grünen in Bayern

Am letzten Wochenende stellten die bayerischen Grünen in Amberg ihre Liste für die Bundestagswahl im September auf. Die Bundesvorsitzende Claudia Roth und der Energieexperte Hans-Josef Fell führen die Liste an. Auf Platz drei wurde die Finanzexpertin der Grünen Christine Scheel wiedergewählt.

Auch die folgenden aussichtsreichen Listenplätze wurden von den bisher im Bundestag vertretenen Mandatsträgern eingenommen: Platz vier errang Verkehrsexperte Toni Hofreiter, Platz fünf die Familienpolitikerin Ekin Deligöz, Platz sechs der Rechtsexperte Jerzy Montag und Platz sieben die Sozialpolitikerin Elisabeth Scharfenberg.

Staatlicher Schutzschirm für Atommüllwäsche

Die große Koalition und die FDP haben am Freitag, den 30. Januar 2009 die Atomgesetznovelle verabschiedet. Diese besagt, dass der Bund die Kosten für das Endlager Asse alleine tragen wird. Begründet wird dies damit, dass das Atommülllager Asse ein Forschungslager gewesen sei und der Müll überwiegend aus der Forschungsanlage WAK-Karlsruhe stamme.

Schaut man genau hin, was gelaufen ist, sieht man, wie Atommüll in Deutschland zu Forschungsmüll umdeklariert wurde: Die Atomkonzerne hatten ihren Atommüll der WAK-Karlsruhe gegeben; diese hat den Müll dann behandelt und an das Lager Asse weitergegeben, in das die Fässer dann verklappt wurden.

Jetzt, da dieser Vorgang bekannt wurde, gab es im laufenden Gesetzgebungsverfahren einen Änderungsantrag von Union und SPD, der die Energieversorger von den Kosten befreit. Es wurde sozusagen ein Schutzschirm über die Energieversorger aufgeschirmt.

Dabei hatte noch am 16.09.2008 in der gemeinsamen Sondersitzung des Umwelt- und des Forschungsausschusses Minister Gabriel betont, dass er die Energieversorgungsunternehmen an den Kosten beteiligen möchte:

Minister Gabriel: „Aus unserer Einschätzung ist die Vertragssituation eindeutig, dass hier die finanzielle Verantwortung beim Bund liegt. Dass wir versuchen werden, die EVU von der moralischen Mitverpflichtung zu überzeugen, da dürfen Sie gewiss sein. Ob das Erfolg hat, das überlasse ich Ihrer Fantasie.“

Leider sind wir vier Monate später nur gewiss, dass der Umweltminister seine Zusage nicht eingehalten hat. Auch wird immer klarer, dass die atompolitischen Sünden der Vergangenheit unter den Teppich gekehrt werden sollen, denn die große Koalition und FDP weigern sich weiterhin beharrlich unserem Vorschlag zuzustimmen, mit einem Untersuchungsausschuss Licht in das Dunkel der Asse zu bringen.

Damit gibt es jetzt eine breite schwarz-rot-gelbe Koalition für die Sozialisierung der Kosten der Atomenergie. Die Atomkonzerne bleiben verschont, derweil die große Koalition bereits die Subventionen für neue Kohlekraftwerke vorbereitet und RWE die staatliche Finanzierung von CO2-Pipelines einfordert.
Link: www.hans-josef-fell.de/cms/images/Medien/Sondersitzung.mpg

Bundesregierung und Bundestag auf Ökoenergien umstellen

Die grüne Bundestagsfraktion hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung dazu auffordert, die Liegenschaften der Bundesregierung auf Ökostrom und Biogas umzustellen. Damit sind primär die Ministerien und das Bundeskanzleramt angesprochen. Bislang beziehen laut Auskunft der Bundesregierung nur das Bundesumweltministerium und seine obersten Behörden Ökostrom. Ein vergleichbarer grüner Antrag war bereits zu Beginn der Legislaturperiode abgelehnt worden. Da aber mittlerweile der Bundestag aufgrund eines weiteren grünen Antrags auf Ökostrom umgestellt hat, haben wir die Hoffnung, dass die Häuser der Bundesregierung diesem positiven Beispiel folgen werden. Der Bundestag selbst wird ebenso wie die Ministerien in dem Antrag aufgefordert, Angebote für Biogas anzufragen. Dies hatten die Regierungsfraktionen und die FDP in einem früheren grünen Antrag der Grünen noch abgelehnt.

Grüne bringen Antrag zur „vertragstreuen Abschaltung alter Atomkraftwerke in Osteuropa“ ein

Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union wie Bulgarien, Slowakei und Litauen hatten im Rahmen ihrer Beitrittsverträge in die Europäische Union zugesagt, bestimmte alte Atomkraftwerke nach einer Übergangszeit abzuschalten. In einigen dieser Länder gibt es Bestrebungen, die Atomkraftwerke vertragswidrig wieder in Betrieb zu nehmen bzw. noch in Betrieb befindliche nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abzuschalten. Ein wichtiges Argument für diesen Schritt sind die gravierenden Folgen für die Versorgung der Bevölkerung mit Energie, vor allem im Wärmebereich, die durch den Stopp von Erdgaslieferungen aus Russland entstanden sind.

Da diese veralteten Atomkraftwerke trotz einiger Nachrüstungen in den vergangenen bei­den Jahrzehnten weiterhin große Sicherheitsrisiken darstellen, wäre ein längerer Betrieb unverantwortbar.

Der Antrag hebt daher hervor, dass die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Energie hohe Priorität genießt und dass Bundesregierung und Europäische Union sich mit Nachdruck dafür einsetzen sollen, ein erneutes Eskalieren des Erdgas-Streits zwischen Russland und der Ukraine zu verhindern. Alte Atomkraftwerke gefährden aber in hohem Maße Mensch und Umwelt. Um dieses Sicherheitsrisiko auszuschließen, muss der fortgesetzte Betrieb verhindert und nachhaltige Alternativen zur Sicherung der Energieversorgung in den betreffenden EU-Mitgliedsländern gesucht werden.

Link zum Antrag: http://www.gruene-bundestag.de/cms/default/dokbin/267/267713.antrag_alte_atomkraftwerke_in_osteuropa.pdf

Bundesregierung hält an Steuererhöhungen für Biokraftstoffe fest

Auf meine Anfrage, ob es das Ziel der Bundesregierung sei, die steuerliche Unterkompensation reiner Biokraftstoffe durch fortgesetzte Steuererhöhungen weiter zu erhöhen, antwortete die Bundesregierung: „Die Bundesregierung hält an ihrem Ziel fest, Biokraftstoff künftig überwiegend durch die Biokraftstoffquote zu fördern und die steuerliche Begünstigung von reinen Biokraftstoffen in jährlichen Stufen abzubauen.

Damit bestätigt die Bundesregierung, dass sie die Steuern für reine Biokraftstoffe auch in den nächsten Jahren erhöhen will. Dabei reicht die Höhe der Steuerermäßigung schon heute nicht mehr aus, um eine Wettbewerbsfähigkeit herzustellen (Stichwort: Unterkompensation)

Aus der Antwort der Bundesregierung geht weder hervor, dass die Bundesregierung ein Gesetz vorgelegt hat, das die Biokraftstoffquote absenkt, noch dass die Umstellung von Steuerbefreiung auf Quote dazu geführt hat, dass der Markt für reine Biokraftstoffe eingebrochen ist. Die große Koalition führt gezielt weitere Biokraftstoffunternehmen in die Pleite und nimmt die Arbeitsplatzverluste hin. Auch hier decken sich die Interessen der großen Koalition mit denen der Energiewirtschaft – in diesem Falle mit denen der Mineralölkonzerne.

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