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| Mittwoch, 04. Juni 2008 | Viel Schatten, wenig Licht bei den Energiegesetzen |
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Zur Beschlussfassung im Umweltausschuss über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Wärmegesetzes für erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erklärt Hans-Josef Fell, Sprecher für Energie- und Technologiepolitik:
Die Klimaziele der Bundesregierung rücken in immer weitere Ferne. Einigen Verbesserungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz stehen weitgehend wirkungslose Gesetze für erneuerbare Energien im Wärmebereich sowie für den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung gegenüber. Das Wärmegesetz ist ein Torso. Der Altbau bleibt außen vor und für den Neubau gibt es so viele Ausnahmen, dass das Gesetz keine Wirkung entfalten kann. Kritisch betrachtet werden müssen die starken Vergütungskürzungen bei der Solarenergie. Die Kürzungen müssen als willkürlich bezeichnet werden. Getrieben von der CDU/CSU werden die Vergütungen deutlich abgesenkt und dies besonders extrem bei den ökologisch wichtigen großen Dachanlagen. Der Beschluss der Koalition, die Absenkung der Vergütung an die Marktentwicklung zu binden, folgt vom Gedanken her unserem grünen Vorschlag. Unser Vermittlungsvorschlag rettet damit die Solarbranche vor schlimmen Markteinbrüchen, da so weitergehende Kürzungsforderungen der Union erst in der turbulenten Fraktionssitzung verhindert wurden. Allerdings wird bei der Detailbetrachtung deutlich, dass es hier den Regierungsfraktionen primär darum ging, die Solarvergütung zusätzlich abzusenken. Die Regelung für den Fall eines schwächeren Wachstums ist hingegen so schwach, dass sie keine Sicherheit bringen kann. Somit kommt die von uns vorgeschlagene Schutzwirkung vor Markteinbrüchen voraussichtlich nicht zum Tragen. Wir haben an der Abstimmung zum 33 Seiten umfassenden Änderungsantrag der Koalition nicht teilgenommen, da dieser erst kurz vor der Sitzung des Umweltausschuss den Oppositionsfraktionen zugewiesen wurde. Eine detaillierte Analyse und Bewertung wurde den Oppositionsfraktionen damit verwehrt. |
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